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General Terms and Conditions

ALLGEMEINE GESCHÄFSTBEDINGUNGEN

Vertragsabschluss
Die nachstehenden Bedingungen gelten für dieses und für alle Folgegeschäfte mit dem Verkäufer und gelten spätestens mit der Warenannahme als angenommen. Die Lieferung erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch dann, wenn wir den anderen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.
Lieferverträge kommen entweder durch Auftragserteilung oder durch die Lieferung zustande. Alle Änderungswünsche bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Der Verkauf nach Prospekten stellt lediglich eine unverbindlich Sichtprobe dar. Sicherheitstechnisch und abfüllbedingte Mengenabweichungen von 10% nach unten oder nach oben gelten als vertragsgemäß. Derartige Mengenabweichungen werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.

Preise
Maßgebend sind die gültigen Preise am Tag der Lieferung oder Teillieferung. Kosten für Fracht und Verpackung behalten wir uns vor. Frachtfrei liefern wir in der BRD ab 500,- Euro Nettoauftragswert. Bei einem Nettowarenwert unter 50,- Euro erheben wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 7,50 Euro. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.

Lieferung
Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Sämtliche Porto- und Frachtspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Bestehen Indizien dafür, dass die Bonität des Kunden gefährdet ist, können wir nach Wahl Kaufpreisvorauszahlung oder Lieferung per Nachnahme verlangen. Bei Annahmeverweigerung unserer Lieferungen fallen alle hierdurch entstehenden Kosten dem Käufer zur Last. Unsere Lieferfristen und Liefertermine gelten stets als ungefähr. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ereignisse höherer Gewalt, öffentlich- rechtliche Beschränkungen sowie Streik und Aussperrung berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Verzug ist in solchen Fällen ausgeschlossen. Dies gilt auch bei nicht rechtzeitiger Lieferung durch unseren Vorlieferanten, die von uns nicht verschuldet wurde.
Erfüllungsort ist für beide Vertragsparteien 74211 Leingarten, Gerichtsstand Heilbronn.
Die Gefahren des Transportes ab Werk gehen stets zu Lasten des Käufers, auch bei frachtfreier Lieferung oder Lieferungen frei Haus. Dies gilt auch für den Fall, dass der Käufer den Versand zurückstellt. Transportschäden oder Verlust der Waren werden von uns nicht gedeckt. Bei Abholung der Ware in unserem Betrieb durch den Käufer obliegen diesem oder seinem Beauftragten das Beladen des Fahrzeugs sowie die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Das Abladen und Einlagern der Ware geschieht in jedem Fall auf Gefahr des Käufers. Soweit unsere Mitarbeiter beim Abladen oder Abtanken behilflich sind und hierbei Schäden an der Ware oder an sonstigen Rechtsgütern des Käufers verursachen, handeln diese auf das alleinige Risiko des Käufers und nicht als unsere Erfüllungsgehilfen.

Rücklieferung
Von uns gelieferte Ware wird nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns zurückgenommen. Die Rücksendung muss frei Haus erfolgen. Für die Rücknahme berechnen wir 15% des Warenwertes.

Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto bzw. 30 Tagen netto zu zahlen. Sämtliche Zahlungen sind spesenfrei an den Sitz unserer Firma zu leisten. Abweichungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Vom Fälligkeitsdatum an gerechnet, sind sämtliche Forderungen zu verzinsen. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden behalten wir uns vor. Außerdem sind wir in den Fällen des Zahlungsverzuges berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort geltend zu machen. Aufrechnung mit Gegenansprüchen schließen wir aus, es sei denn, die Zurückbehaltungsrechte beruhen auf dem selben Vertragsverhältnis. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir außerdem berechtigt, Barzahlung vor einer eventuellen Lieferung zu verlangen.
Wird der Zahlungsverzug auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht beseitigt, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Verpackung
Leihgebinde sind nach Entleerung in gereinigtem und einwandfreien Zustand auf Rechnung des Käufers an uns zurückzusenden oder frei unseren Fahrzeugen gegen Empfangsbestätigung zurückzugeben. Angebrachte Kennzeichen dürfen nicht entfernt werden. Leihgebinde dürfen nicht vertauscht oder mit anderen Gütern gefüllt werden. Für Wertminderungen, Vertauschungen und Verlust haftet der Käufer ohne Rücksicht auf Verschulden.

Eigentumsvorbehalt
Bis zur völligen Bezahlung sämtlicher Forderungen bleiben alle von uns gelieferten Waren unser Eigentum. Dies gilt auch für sämtliche Nebenforderungen und etwaige Verzugszinsen. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Nachfristsetzung oder seinen anderweitigen Vertragspflichten nicht ordnungsgemäß nach, so sind wir berechtigt, ohne weitere Fristsetzung die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware herauszuverlangen. Ein Rücktritt vom Vertrage liegt in diesen Fällen nur dann vor, wenn wir dies schriftlich mitteilen. Die Geltendmachung des Schadens durch Verzug bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung behalten wir uns vor. Der Käufer tritt bereits jetzt ausdrücklich entstehende Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns ab, zur Sicherung aller unserer Forderungen. Der Käufer ist nur solange zur Einziehung der abgetretenen Forderungen auf eigene Rechnung und in seinem Namen berechtigt, als er seinen Vertragspflichten ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zuwiderhandlung hat er seinen Abnehmern die Abtretung mitzuteilen. Er hat sich auf unser Verlangen jeder Verfügung über die Forderungen zu enthalten und er hat uns Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer verpflichtet sich, den bei Veräußerung unserer Vorbehaltsware erzielten Erlös unverzüglich an uns abzuführen. Waren, an denen wir Eigentum haben, sind durch ausdrückliche Erklärung des Käufers von der Sicherungsübereignung auszunehmen.

Gewährleistung
Soweit die von uns an den Käufer gelieferten Waren nicht selbst durch uns hergestellt worden sind, sondern von Vorlieferanten bezogen wurden, kommen wir unseren Gewährleistungsverpflichtungen dadurch nach, dass wir sämtliche Gewährleistungsansprüche gegen unsere Vorlieferanten an den Besteller abtreten. Diese Abtretung wird seitens des Käufers erfüllungshalber angenommen. Der Käufer hat die Ware und ihre Verpackung unverzüglich bei der Anlieferung nach den handelsüblichen Gepflogenheiten auf Sachmängel hin zu prüfen. Wird die Ware in Versandstücken geliefert, so hat er zusätzlich die Etikettierung eines jeden Versandstückes auf Übereinstimmung mit der Bestellung zu überprüfen. Festgestellte Mängel hat der Käufer unverzüglich schriftlich zu rügen. Offensichtliche Mängel sind nach Ablauf von fünf Tagen seit Eingang der Ware am Bestimmungsort von der Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt auch im Falle einer irrtümlichen Falschlieferung, und zwar auch bei einer so erheblichen Abweichung, dass eine Genehmigung der Ware durch den Verkäufer, als ausgeschlossen betrachtet werden mußte. Bei einem versteckten Mangel hat der Käufer dies binnen einer Woche nach seiner Entdeckung zu rügen. Die Beanstandung eines versteckten Mangels ist in jedem Falle nach Ablauf von acht Wochen seit Eingang der Ware am Bestimmungsort ausgeschlossen.

Schlussbestimmung
Die Nichtigkeit, Anfechtbarkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht. Erforderlichenfalls sind die übrigen Vertragsbedingungen so auszulegen oder umzudeuten, dass der vertraglich beabsichtigte wirtschaftliche Zweck der unwirksamen Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise erreicht wird.

Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht sowie Heilbronn als Gerichtsstand vereinbart.